Anerkennung von Auslandsleistungen
Zur Anerkennung von Auslandsleistungen wurde innerhalb der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ein einheitlicher Prozess geschaffen, welcher die Anerkennungen für alle Seiten sowohl transparent als auch effizient gestaltet. Auf dem Studienportal Betriebswirtschaftslehre finden Sie alle Informationen und Formblätter, um eine im Ausland erbrachte Studienleistung erfolgreich in Ihr Studium zu integrieren. Zu Beginn Ihrer Überlegungen bitten wir Sie, das zur Verfügung gestellte Merkblatt aufmerksam zu lesen.
- Vor dem AuslandsaufenthaltEinklappen
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Die Vorabprüfung muss nicht erfolgen, wenn Sie eine Veranstaltung anerkennen lassen wollen, die in der Liste "Anerkennung Studienleistungen" der Erasmus-Fachkoordination (in ihrer zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Vorabprüfung gültigen Fassung) aufgeführt ist und somit automatisch anerkannt wird. In diesem Fall reicht es, wenn Sie sich nach dem Auslandsaufenthalt direkt an das Dekanat wenden und den Antrag auf Anerkennung ausfüllen.Bei allen anderen Veranstaltungen, die bisher nicht auf der Liste aufgeführt sind, muss vor dem Auslandsaufenthalt geprüft werden („Vorabprüfung“), ob die im Ausland geplante Veranstaltung formal und inhaltlich mit der Veranstaltung in Bayreuth übereinstimmt. Füllen Sie hierfür bitte das folgende Online-Formular aus.
Wenn die Unterlagen den beschriebenen Kriterien genügen, wird der Antrag auf Vorabprüfung vom jeweiligen Lehrstuhl als vorläufige Bescheinigung unterschrieben. Diese ist Voraussetzung für eine spätere Anerkennung. Eine endgültige Entscheidung über die Anerkennung der Studienleistung ist jedoch erst nach dem Auslandsaufenthalt möglich. Nachdem Sie eine Rückmeldung per E-Mail über die vorläufige Anrechenbarkeit erhalten haben, sind Sie verpflichtet die vorläufige Bescheinigung zeitnah im Sekretariat (AI 1.07) zu den gegebenen Öffnungszeiten (Mo-Do 9-12 Uhr) abzuholen.
- Nach dem Auslandsaufenthalt Einklappen
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Nach dem Auslandsaufenthalt wenden Sie sich, wie auf dem Studienportal Betriebswirtschaftslehre beschrieben, nicht mehr an uns, sondern reichen sämtliche im Merkblatt beschriebene Anlagen sowie den Antrag auf Anerkennung in einer PDF-Datei bei Herrn Dr. Seufert (markus.seufert@uni-bayreuth.de) im Dekanat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ein. Das Dekanat leitet die Unterlagen an das Prüfungsamt weiter, welches im Anschluss die Eintragung der Anerkennung in CampusOnline vornimmt.Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Auslandsaufenthalte haben, wenden Sie sich bitte an das International Office und bei spezifischen Anliegen an die Erasmus-Fachkoordinatorin Stefanie Wehrmaker (stefanie.wehrmaker@uni-bayreuth.de) des Lehrstuhls BWL XII.