Hinweise zu Nachkorrekturanträgen
Im Falle einer Nachkorrektur wird die Prüfungsleistung in ihrer Gesamtheit neu bewertet. Hierbei kann sich die Note sowohl positiv als auch negativ verändern. Einem Nachkorrekturantrag kann nur in begründeten Fällen stattgegeben werden. Begründete Fälle sind:
- falsch addierte Gesamtpunktzahl
- nicht korrigierte Teilaufgabe
- inhaltlich falsche Korrektur
Der Antrag auf Nachkorrektur muss konkret und nachvollziehbar schriftlich begründet werden. Eine pauschale Kritik an der Korrektur genügt nicht als Begründung eines Nachkorrekturantrages. Weiter ist auch eine Kritik am Punkte-/Notenschlüssel nicht als Begründung zulässig. Es sind daher folgende Punkte in der Begründung zu beachten:
- Um welche/n Aufgabe/Aufgabenteil handelt es sich?
- Was genau soll korrigiert werden?
- Angabe einer Musterlösung mit Referenz!
Nicht ausreichend sind Verweise auf die Klausuren anderer Teilnehmer oder eine vermeintlich ungerechte Bewertung.
Nachkorrekturanträge sind ausschließlich per E-Mail an die Adresse pruefungsamt.wiwi@uni-bayreuth.de beim Prüfungsamt einzureichen. Soweit nichts anderes angekündigt wurde, ist die Antragstellung bis zu einem Monat nach Freischaltung der digitalen Einsicht der jeweiligen Klausur möglich. Verwenden Sie für den Nachkorrekturantrag das pdf-Formular Nachkorrekturantrag-Wirtschaftswissenschaften.
Den Prozess zur Einreichung von Nachkorrekturanträgen kann außerdem auf der Webseite des Prüfungsamtes nachgelesen werden.